Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
Stand: 10. September 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Alpinasoft, eine Marke von Alpina Technologies LLP (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Leistungen
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Software-Entwicklungsdienstleistungen, IT-Beratung und damit verbundene Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang wird in einem separaten Vertrag oder Angebot definiert.
Leistungserbringung
Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den vereinbarten Spezifikationen erbracht. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderlich sind.
- • Bereitstellung von Spezifikationen und Anforderungen
- • Zugang zu notwendigen Systemen und Daten
- • Benennung von Ansprechpartnern
- • Zeitnahe Rückmeldung und Freigaben
- • Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsumgebung
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Urheberrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke, insbesondere Software, Dokumentationen und Konzepte, unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte.
Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Der Umfang der Nutzungsrechte wird im Einzelvertrag geregelt.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Vertrauliche Informationen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftung
Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird nicht gehaftet, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Rechtsmängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 9 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Projekten mit fester Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit Abschluss des Projekts. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§ 10 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist London, United Kingdom. Dies gilt nur für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.